Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Terminvereinbarung

Termine werden ausschließlich nach Vereinbarung vergeben. Nutzen Sie dafür unseren Online-Terminkalender  für den jeweiligen Fachbereich (derzeit ausschließlich Frauenheilkunde),  gerne sind wir aber auch telefonisch für die Terminvereinbarung unter 0471 155 1000 für Sie erreichbar.

Visiten

Bitte bringen Sie zu Visiten und Sprechstunden Ihren Personalausweis, Ihre Sanitätskarte und eventuell bereits vorhandene medizinische Befunde mit. Wir freuen uns, Ihre Personalien entgegenzunehmen und uns auch um die bürokratische Seite Ihrer Betreuung zu kümmern.
Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach der Visite und ist unmittelbar elektronisch (Bancomat) oder mittels Bargeld zu begleichen. Eine Bezahlung auf Rechnung mittels Überweisung ist nicht vorgesehen.

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr


Bei akuten Problemen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin, wir versuchen Sie noch am selben Tag zu behandeln.
Bei ernsten Notfällen wenden Sie sich bitte an die Notaufnahme des nächstgelegen öffentlichen Krankenhauses, oder wählen die Notrufnummer 112.

Rückvergütung

Mit Beschluss 450/2014 hat die Landesregierung Kriterien für die Vergütung im Rahmen der indirekten fachärztlichen Betreuung erlassen. Die Regelung sieht vor, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Bürgerinnen und Bürgern für jene Leistungsbereiche, in denen die Vormerkzeiten für nicht-dringende Visiten die 60 Tage überschreiten, eine Vergütung in der Höhe von 50 € garantiert. Alle 3 Monate wird eine Liste der Fachgebiete erstellt bei denen die Vormerkzeiten die 60 Tage überschreiten. Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Liste der unterversorgten Bereiche, bei denen eine Rückerstattung von jeweils 50 € für jede private Visite gewährt wird.

weitere Infos hier

Wenn Sie in der Provinz Bozen leben und im Landesgesundheitsdienst eingetragen sind, haben Sie im Falle eines chirurgischen Eingriffs, abhängig von Ihrem Einkommen und Besitz, Anspruch auf eine teilweise Rückvergütung der Kosten von Seiten der Sanitätseinheit. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim entsprechenden Landesamt. Wenn Sie privat versichert sind, holen Sie die entsprechenden Informationen am besten direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft ein.
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